Sperrbezirk in München

Die Ausübung der Prostitution im Stadtgebiet München ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Auskünfte hierzu erteilt das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache (Tel.: (089) 233 44649 oder Email: ordnung.kvr@muenchen.de). Da im Sperrbezirksplan die Zugehörigkeit der Grundstücke an den Sperrbezirksgrenzen nicht grundstücksscharf abgelesen werden kann, wenden Sie sich bitte für Flächen an den Grenzbereichen an das Kreisverwaltungsreferat München.

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